Besitzen Sie Antiquitäten, Kunstgegenstände oder Sammlungsobjekte?
Dann ist es wahrscheinlich, dass Ihre Vorstellung von einer Entschädigung dieser Werte in einem Versicherungsfall nicht mit den Vertragsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages übereinstimmen. Warum? – Weil es allein drei Varianten an Bestimmungen zum Versicherungswert gibt. 1. Beispiel: Sie haben Antiquitäten, Kunstgegenstände oder Sammlungsobjekte und haben Ihren Hausratversicherer bzw. den Versicherer zu Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung angerufen, ob diese mitversichert seien. [...]