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Reiserücktritt-Versicherung- Direktabschluss

Jahresreiserücktrittversicherung - klar, günstig, einfach

Im Urlaub zuverlässig abgesichert

Egal, wie oft Sie in einem Jahr (jeweils bis zu maximal 56 Tage) verreisen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder erst verspätet antreten können. Dazu können Gründe wie eine schwere Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung führen. Buchen Sie die Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) mit dazu, sind Sie auch während des Urlaubs geschützt: Müssen Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Die Versicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • keine Selbstbeteiligung
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
  • Rundum abgesichert mit speziellen Familien-Vorteilen
  • Corona-Reise­schutz

Mit zusätz­li­cher Absi­che­rung bei häus­li­cher Isola­tion (Quaran­täne), bei Abwei­sung am Flug­hafen (Verwei­ge­rung der Beför­de­rung) oder Zutritts­verbot der Feri­en­woh­nung am Anrei­setag

 

Service - ZUSATZPAKETE, wenn gewünscht, dann nur zusätzlich bzw. über eine andere Police. Wir bitten um Rückruf

  • Camping-Urlaub Plus Europa

Verbes­sert die Leis­tung Ihrer gewählten Reise­ver­si­che­rung

Reise­rück­tritt/Reise­ab­bruch: Zusätz­lich versi­chert ist ein erheb­li­cher Schaden an Ihrem Camping-Fahr­zeug und die Über­bu­chung des Camping­platzes

Reise­ge­päck: Zusätz­li­cher Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z. B. Zelte, Vordach, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte)

  • Aktiv Urlaub Plus

Verbes­sert die Leis­tung Ihrer gewählten Reise­ver­si­che­rung

Reise­rück­tritt: Zusätz­lich versi­chert ist die Sport­un­fä­hig­keit oder ein erheb­li­cher Schaden an Ihren Sport­ge­räten. Erstat­tung von Leih­ge­bühren, wenn das eigene Sport­gerät abhan­den­kommt.

Reise­ab­bruch: Zusätz­lich versi­chert ist die Sport­un­fä­hig­keit oder ein erheb­li­cher Schaden an Ihren Sport­ge­räten. Erstat­tung von Leih­ge­bühren, wenn das eigene Sport­gerät abhan­den­kommt.

Reise­ge­päck: Zusätz­liche Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte 1.500 Euro.

 

 

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Maximale Reisedauer: Maximal 56 Tage pro Reise (Urlaubsgarantie) und unbegrenzt (Reise-Rücktrittsversicherung)
  • Maximal versicherter Reisepreis: Maximal 15.000 € pro Reise
  • Abschlussfrist: Alle nach Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gebuchten Reisen sind abgedeckt. Versicherungsschutz besteht auch für bereits gebuchte Reisen, die bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht wurden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, muss der Versicherungsabschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
  • Laufzeit: Die Versicherung beginnt am Tag des Versicherungsabschluss (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung wird automatisch von Jahr zu Jahr verlängert, es sei denn, sie wird 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt.

 

Übersicht - Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:
  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)
Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:
  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person
Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:
  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.