EuGH Urteil – Betriebshaftpflicht – erweitere Haftungssituation

21.01.2012, Allgemein, Haftpflicht

Der Verbraucherschutz ist eines der zentralen Anliegen des Europäischen Gerichtshofs. Alle Unternehmungen, die auch als Händler auftreten, also Handelsbetriebe, aber sicher auch Bauunternehmen und Bauhandwerker, müssen bei einem Mangel an der von ihnen gelieferten und durch den Verbraucher eingebauten Ware alle Ein- und Ausbaukosten übernehmen. Dabei st es unerheblich, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.

Für das EuGH ist dabei die Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dabei wesentlich.
Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Verkäufer dazu verpflichtet den notwendigen Ein- oder Ausbau entweder selbst vorzunehmen oder aber die Kosten zu tragen, die für den Ein- und Ausbau der ersatzweise gelieferten Sache erforderlich sind. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Verkäufer im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.

Um eine ausreichende Absicherung zu schaffen ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung nun auch in Policen von Handels- und Baubetrieben zu integrieren.  Einer der häufigsten Gründe bestehende Policen zu aktualisieren liegt in Urteilen der Rechtsprechung.

Wann wurde Ihnen für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung ein Gespräch zur Aktualisierung aufgrund veränderter Rechtssprechung angeboten? Wenn Sie spüren Bedarf zu haben, können Sie sich  gern an uns wenden.

 

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