Berufsunfähigkeitsrente – Welche Höhe ist angemessen?

18.01.2012, Allgemein, Risikovorsorge

Und welche Höhe ist versicherbar? Diese Fragen werden im Detail häufig nachrangig behandelt, obwohl sie bei der wirtschaftlichen Risikoprüfung im Rahmen der Antragstellung sowie bei der Prüfung im Leistungsfall wesentlich sind.
Drei Bereiche müssen hierbei unterschieden werden, die bei Nichtbeachtung einen typischen Fehler in der landläufigen Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen bilden.

  1. Die unterschiedlichen Regelungen der Versicherer zur generell maximal zu versichernden BU-Rente.
  2. Die unterschiedlichen Regelungen der Versicherer zur maximalen BU-Rente für spezielle Personenkreise.
  3. Die unterschiedlichen Regelungen der Versicherer zur Anrechnung bestehender Ansprüche aus BU-, EU-Renten.

Kunden, die zu mir in die Beratung kommen, erzählen, dass ihnen gesagt wurde, sie könnten ca. 80% vom Nettogehalt versichern. Soweit so gut.  Im Detail sieht es anders aus. Ich werde hier von drei sogenannten fünf Sterne Versicherern einmal die Grundlagen zur Ermittlung der möglichen BU-Gesamtversorgung im Verhältnis zum Einkommen darlegen.

zu 1.
Versicherer A:

  • bis 30.000 € NETTOeinkommen p.a. (ohne Dynamikabschluss im Vertrag) 100% Absicherung möglich
  • bis 30.000 € NETTOeinkommen p.a. (mit Dynamikabschluss im Vertrag) 90% Absicherung möglich
  • von 30.000 – 50.000 € NETTOeinkommen p.a. ohne Dynamik 80%, mit Dynamik 75%
  • ab 50.000 € NETTOeinkommen p.a. 70% ohne Dynamik, 70% mit Dynamik (max 8%)

Versicherer B:

  • bis 50.000 € NETTOeinkommen p.a.(Durchschnitt der letzten drei Jahre)  kann die Gesamtabsicherung 80% betragen.
  • über 50.000 € NETTOeinkommen, Anfrage über die Fachabteilung

Versicherer C:

  • Zwei Drittel des durchschnittlichen BRUTTOeinkommens der letzten drei Jahre bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Ein Drittel des durchschnittlichen BRUTTOeinkommens der letzten drei Jahre welches die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt

zu 2.
Die Versicherer unterscheiden hier z.B. Studenten, Hausfrauen/Hausmänner, Teilzeitkräfte, ungelernte Arbeiter, Existenzgründer mit und ohne akademische Ausbildung,  Selbständige ohne Berufsausbildung usw. Jeder dieser Personenkreise bekommt unterschiedliche Höchstrenten bei den Versicherern angeboten.

zu 3.
Einige Beispiele:

  • Anwartschaften aus Versorgungswerken rechnen die Versicherer zu 50% auf die Gesamtversorgung an.
    Ein Versicherer nur, wenn die gesamte BU-/EU-Rente größer ist als 36.000 € im Jahr.
  • Berufsunfähigkeitsrenten (Schicht 3) werden zu 100% angerechnet
  • Berufsunfähigkeitsrenten (Schicht 1 und 2) je nach Versicherer zu 80% bis 100%
  • Erwerbsunfähigkeitsrenten je nach Versicherer zu 50% bis 100%
  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden üblicherweise nicht mehr berücksichtigt.

Sie sehen, je nach Versicherer gelangen Sie zu einer anderen Höchstrente für die bei diesem Versicherer abzuschließende Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zum Abschluss zwei kleine Fragen, mit denen ich Interessenten, die mit Informationen aus Zeitschriften und Büchern glauben schon fast den für sie passenden Versicherer gefunden zu haben, gern mal überrasche.

Was ist, wenn sich das Bruttojahreseinkommen während der Vertragslaufzeit mindert?
(Eine Frage, die sehr selten bei Tests von Berufsunfähigkeitsversicherungen berücksichtigt wird)

Bei einem TOP-Anbietern heißt es:  ”Ist bei Vertragsabschluss die finanzielle Angemessenheit gegeben, hat die versicherte Person Anspruch auf die bei Abschluss versicherte BU-Leistung, auch wenn das Bruttojahreseinkommen während der Vertragslaufzeit sinken sollte und somit die Angemessenheit nicht mehr gegeben ist.”

Sind Sie Selbständige/Freiberufler? Steht Ihr Vorsteuergewinn im passenden Verhältnis zu Ihrer BU-Rente?

Bei den meisten Versicherern wird im Leistungsfall der tatsächliche Gewinn vor Steuern herangezogen. Sollten Sie zum Beispiel in den drei Jahren vor dem Vertragsschluss oder bei anderen Versicherern generell durch steuerliche Sonderabschreibungen Ihren Gewinn nachhaltig gemindert haben, haben Sie sehr wahrscheinlich große Diskrepanzen zwischen den versicherten BU-Renten und Ihrem tatsächlich deutlich geringeren Anspruch. Das bereitet Schwierigkeiten im Leistungsfall.

Vielleicht konnte ich Ihnen allein an diesen drei Punkten verständlich machen, dass die Absicherung  einer  Berufsunfähigkeitsrente eine sehr detaillierte Beratung erfordert. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie mir einfach.

 

 

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