Auslandsreise-KV bis zu 365 Tage Worauf achten, wen wählen?

9.01.2012, Allgemein, Gesundheitsvorsorge

Sie wünschen eine Auslandsreisekrankenversicherung für einen Auslandsaufenthalt von maximal 365 Tagen?

Wir empfehlen Ihnen den Tarif RK 365 der Hanse-Merkur Versicherung.

Das Bedingungswerk und das Preisgefüge sind sehr gut. Dies hat die Zeitschrift Finanztest  zuletzt im August 2010 bestätigt, als dieser Tarif zum Testsieger erklärt wurde.

Hier können Sie den Vertrag ONLINE abschließen:  ANGEBOT – INFORMATIONEN – ANTRAG – ABSCHLUSS

Unsere Meinung: Die prozentuale Verteilung der Urteilsgewichtung ist gut. Der Vergleich von Finanztest hat für eine Marktübersicht auch eine genügende Anzahl von Versicherern geboten (25 Versichererangebote, weltweit gültig).

Die Hanse Merkur positioniert sich zum Zeitpunkt des Tests mit ihrem Tarif RK 365 als alleiniger TOP-Anbieter.

Bei den Hamburgern gibt es traditionell in diesem Spektrum einen sehr guten Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen hier diesen Tarif an. Nennenswert günstiger sind Anbieter mit deutlichen Ausschlüssen bzw. sehr schwammiger Formulierungen in der Leistungsbeschreibung.

Achtung:  Seien Sie sehr achtsam bei angebotenen Sondertarifen z.B. für Studenten oder bei Sondertarifen von Reiseveranstaltern. Hier gibt es teilweise schlechtere Bedingungen oder besondere Leistungseinschränkungen.

Der Sondertarif der Hanse-Merkur für Schüler, Studenten, Praktikanten und work and travel Reisende (bis 35 Jahre) hat z.B. eine Begrenzung des Zeitraums für die Wiederherstellung bis zur Transportfähigkeit (3 Monate). Wenn also am Ende des Auslandsaufenthalts z.B. ein Unfall passiert, der stationäre Behandlungen erfordert und keine Transportmöglichkeit erlaubt, dann endet der Versicherungsschutz drei Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende.

Auch sind die Unterbringungsleistungen im Krankenhaus begrenzt auf ein Mehrbettzimmer.

Der Tarif bietet aber in der Premium Variante zwei Besonderheiten:

  • Erstattet werden die Rückreisekosten bis zu 1.000 Euro ins Heimatland bei der Erkrankung eines Familienangehörigen 1. Grades.
  • Erstattet werden die Kosten des Beförderungsmittels in der einfachen Klasse für die Hin- und Rückreisekosten eines Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt (von mindesten 14 Tagen) der versicherten Person.

Dieser Tarif kann bis zu 5 Jahren abgeschlossen  werden und ist kostengünstig. Der Versicherungsschutz wird für die Krankenversicherung in drei Varianten angeboten. Wenn Sie diesen Tarif trotzt der genannten Einschränkungen wählen wollen, empfehlen wir Ihnen nur die “Premium” Variante, da Sie dort von den beiden genannten Vorteilen profitieren können. Leistungsübersicht-Hanse-Merkur-Schüler-Studenten-Praktikanten-Work-and-Traveller.
Relevant ist wie immer einzig und allein der Text des Bedingungswerkes.

Hier können Sie für den Sondertarif Schüler, Studenten, Praktikanten und Work and Traveller  der Hanse Merkur Ihr Angebote berechnen lassen, den Leistungsumfang einsehen und den Vertrag abschliessen.

 

Warum eine Auslandsreise-KV?

Weil der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung deutliche Grenzen hat. Auch wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem bereisten Land besteht, z.B: die EU Staaten, werden die Kosten nur begrenzt übernommen. Die ärztliche Abrechnung aus dem Ausland muß in der Höhe den Gebühren entsprechen, die auch in Deutschland üblich sind. Dies muß als eher unüblich bezeichnet werden. Allein aus diesem Grunde bedarf es einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

Wenn Sie in andere Länder der Welt aufbrechen (Afrika, Asien, Ausstralien, Canada, USA, etc.) gibt es keine Möglichkeit von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Erstattung zu erhalten. Auch aus diesem Grunde bedarf es einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die privaten Auslandsreise-Krankenversicherer unterscheiden sich qualitativ deutlich in den Bedingungswerken.

Auch für privat versicherte Menschen kann der Abschluß einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein.

  1. Wenn der bestehende Vertrag mit einer hohen Selbstbeteiligung ausgestattet ist. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind dann die Kosten für Behandlungen im Ausland über diesen separaten Vertrag erstattungsfähig.
  2. Wenn im bestehenden Vertrag der “Rücktransport nicht mitversichert ist.

Was zahlt eine Auslandsreise-KV? (vertragsrelevant sind die konkreten Formulierungen des dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungswerk):
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist immer eine NOTFALL-Versicherung. Sie zahlt für akut auftretende Erkrankungen und Unfälle. Also für:

  • ambulante ärztliche Behandlungen und Operationen
  • stationäre ärztliche Behandlungen, Operationen, Unterbringung und Verpflegung
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen tw. auch akut erforderlichen “provisorischen” Zahnersatz
  • ärztlicher (bzw. Rettungswagen) Transport zum nächsten Krankenhaus
  • der Rücktransport zum Wohnort oder Krankenhaus, wenn ärztlich angeordnet und medizinisch notwendig

Die Grauzonen im Kleingedruckten…drei Beispiele:

Wiederherstellung der Transportfähigkeit (WDT): Ein schwerer orthopädischer Unfall am letzten Tag des dreiwöchigen Urlaubs. Mindestens 5 Wochen Krankenhaus. Das macht zusammen acht Wochen und liegt bei 90% der Versicherer über dem versicherten Zeitraum von sechs Wochen. Es fragt sich also, ob die Versicherungsbedingungen hierfür eine Vorkehrung getroffen haben. Die TOP-Versicherer verlängern in diesem Fall den Versicherungsschutz bis zur Transportfähigkeit. Die deutlich schwächeren Angebote z.B. nur um 45 oder um 90 Tage nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Reisedauer.

Notwendig oder sinnvoller Rücktransport? Jahrzehnte war nur der “notwendige Rücktransport” versichert. Für Sie als Kunden ist es vorteilhafter wenn “der medizinische sinnvolle Rücktransport versichert ist. Bei Hanse-Merkur ist dies zum Beispiel der Fall, wenn der stationäre Aufenthalt länger als 14 Tage andauern müßte.

Die Vorerkrankungen: Geplante oder vorhersehbare Behandlungen, also mit einer ärztlichen Diagnose versehene Erkrankungen, sind ausgeschlossen. Das ist auch richtig, denn sonst wäre die Versicherung nicht zu den Beiträgen, die Sie dafür bezahlen, kalkulierbar. Teilweise gibt es Ausnahmen, wo die Versicherer bei einer erheblichen Verschlimmerung der Erkrankung doch Leistungen gewähren. Aber es gibt Versicherer, die ihre Leistungspflicht undeutlich formulieren und Leistungen verweigern, wenn “nicht absehbare” Erkrankungen auftreten.

Wichtig: Es gibt auch Versicherer, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung (Wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate) mit einem Antrag und Gesundheitsfragen (kein ONLINE Geschäft) verbinden. Vorerkrankungen, die in der Kalkulation des Versicherern als nicht schwerwiegend gelten, können dann mit oder ohne Risikozuschlag mitversichert werden. Sollte Sie das betreffen, sprechen Sie uns an.

Der Weg zum ONLINE-Abschluss für Ihre Reise

Überraschungen bei Sondertarifen / Gruppentarifen möglich

Da las ich zum Beispiel einmal in einem Bedingungswerk…”nicht versichert gelten Aufenthalte über eine Höhe von 2.500 m über dem Meeresspiegel” oder “versichert ist der Transport zum nächstgelegenen staatlichen Krankenhaus”. Derartige Einschränkungen sind indiskutabel. Der Vorteil bei diesem Tarif lag bei 4 Euro mtl. gegenüber einer Einzelversicherung, die diese Einschränkungen nicht vorsah. Derartige Verträge müssen immer detailliert geprüft werden.

Die üblichen Ausschlüsse (vertragsrelevant sind die konkreten Formulierungen des dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungswerk):

- bei Kriegsereignissen, oder Unruhen, die schon vor Reiseantritt vorhersehbar waren. Dies ist auch gleich zu setzen, wenn das Auswärtige Amt “Reisewarnungen” ausgiebt.
- wenn eine ärztliche Behandlung der Grund der Reise ist
- auch für Behandlungen, die absehbar im Zeitraum der Reise erfolgen müssen
- wenn übliche Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch anstehen
- wenn z.B. Brillen, Hörgeräte, Psychotherapie und Zahnersatz erforderlich ist.

Schadenfall melden

1. Haben Sie Ihre Versicherungsscheinnummer zur Hand?
2. Haben Sie eine Telefonnummer für Rückrufe zur Hand?
3. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit sowie Namen und Inhalt des Gesprächs.
4. Melden Sie sich unverzüglich beim Versicherer.
5. Lassen Sie von einem FACHarzt (Urteil Amtsgericht Freudenstadt Az. 5 C 165/04) ein ärztliches Attest ausstellen

Hanse Merkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung Leistungsabteilung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Tel.: 040 4119 – 2300
Fax: 040 4119 3586
Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

 

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