Zahnzusatzversicherung eher für 10 oder 50 Euro im Monat?
6.01.2012, Allgemein, GesundheitsvorsorgeDas können Sie nur klären, wenn Sie detailliert über Art und Umfang des Versicherungsschutzes Kenntnis haben. Was sollten also die Inhalte eines Gesprächs mit einem Berater bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung sein? Hier einmal die Übersicht, was mein Büro für Kunden leistet:
“In einem persönlichen Beratungssgespräch finden wir gemeinsam das für Sie passende Angebot eines Versicherers.
Im 1. Gespräch (telefonisch oder bei uns im Büro) klären wir Begriffe und Ihre Wünsche zum Umfang des Versicherungsschutzes. Anschließend erhalten Sie in einem 2. Gespräch oder postalisch bzw. per Mail Angebote und eine Übersicht mit den konkreten Leistungen.
Für einen Einblick und zur Vorbereitung des Ablaufs des Beratungsgesprächs habe ich Ihnen eine Übersicht erstellt, aus der Sie die Inhalte entnehmen können, die meine Beratung umfaßt.
Grundsätzlich erläutere ich Ihnen die Themen:
- Beitragskalkulationen in der Zahnzusatzversicherung, welches System hat welche Vorteile?
- Was heißt Beitragsstabilität und was gibt es für Gründe unterschiedlicher Entwicklungen?
Neben diesen Fragen, sind an den folgenden Fragen Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz zu klären.
- Sollen für Zahnersatz ausschließlich Leistungen im Rahmen der Regelversorgung erstattungsfähig sein?
- Sollen Leistungen für professionelle Zahnreinigung, wenn ja in welchem Umfang erstattungsfähig sein?
- Sollen Leistungen für Zahnbehandlungen, wenn ja in welchem Umfang (Wurzelbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen, Mundschleimhaut und Parondontosebehandlungen etc.) erstattungsfähig sein?
- Sollen Leistungen für Kieferorthopädie, wenn ja in welchem Umfang erstattungsfähig sein?
- Sollen privatärztliche Rechnungsanteile für Zahnersatz, wenn ja in welchem Umfang (Prothesen, Brücken, Kronen) erstattungsfähig sein?
- Sollen Leistungen für Inlays, wenn ja in welchem Umfang erstattungsfähig sein?
- Sollen Leistungen für Implantate, wenn ja in welchem Umfang erstattungsfähig sein?
- Sollen Versicherungsleistungen in den ersten Versicherungsjahren ohne Summenbegrenzungen erstattet werden?
- Soll bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplans der volle tarifliche Leistungsanspruch bestehen?
Nach Vorlage von Angeboten, die vom Versicherungsumfang Ihren Vorstellungen entsprechen, nenne ich Ihnen abschließend noch Daten zu:
- Wie lange ist das Tarifangebot der vorgeschlagenen Versicherer am Markt?
- Welche der vorgeschlagenen Versicherer sind mit Blick auf ihre Kennzahlen zu berücksichtigen?
Dieser Beratungsumfang bildet für Sie die Grundlage um den für Sie passenden Versicherer auszuwählen.
Anhand meiner Vorgehensweise können Sie auch prüfen, was andere Berater etc. Ihnen bieten.”