Berufshaftpflicht – Architekten – mögliche Leistungseinschlüsse

14.12.2011, Allgemein, Haftpflicht

Sie möchten vor einem Gespräch mit einem Berater gern wissen, was eine Architektenhaftpflicht-Versicherung heutzutage umfassen könnte? Der Text der Vertragsbedingungen ist entscheidend, aber wenn der Berater schon bei einem Stichwort abwinkt, was Ihre Tätigkeit ausmacht, wissen Sie, dass dieses Angebot für Sie nicht in Frage kommt.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Vertragsbestandteile in fünf Themen vor:

1. Thema: Der Selbstbehalt

Welche Selbstbeteiligung kann vereinbart werden? z.B.:

  • 2.500 €
  • 5.000 €
  • 10.000 €

Kann z.B. der Selbstbehalt auf maximal zwei begangene Verstöße an einem Bauwerk begrenzt werden?
Gibt es weitere nennenswerte Nachlässe, wenn ich den Selbstbehalt auf 20.000 € oder mehr erhöhe?

2. Thema: Der Versicherungsumfang

Sind die Folgen von Fehlern aus der Planung, der konstruktiven Bearbeitung (z.B. statische Berechnung), der Objektüberwachung, der Beratung und der Begutachtung versichert?

3. Thema: Mitversicherte Tätigkeiten

Welche Tätigkeiten, die zum Berufsbild des Architekten / Ingenieurs zählen benötige ich?

  • städtebauliche Leistungen
  • landschaftsplanerische Leistungen
  • Tätigkeiten als Gutachter und Sachverständiger
  • Tätigkeiten als Projektsteuerer, Projektkontroller, Projektmanager
  • Tätigkeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Technisches Facility- Management
  • Energieberatung und das Erstellen von Energieausweisen
  • Beratungstätigkeit gemäß VOF, VOL und VOB
  • Rechtsberatung, Rechtsdienstleistungen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Tätigkeit als Mediator

Manche Tätigkeiten sind in den Policen nur als Nebentätigkeit versichert. Dies ist zu klären.

Was leisten Sie haupt- oder nebenberuflich was hier nicht erfaßt ist? – Das muß im Gespräch Erwähnung finden und in einem Angebot benannt sein. Manche Versicherer beschränken z.B. die Mitversicherung der Beratungstätigkeit nur gemäß VOF.
Sie sollten für Ihre Haftpflichtversicherung in der Angebotsanfrage auch Ihre Leistungen im Detail alle konkret benennen

 4. Thema: Mitversicherte Personen, Subplaner, Argen - Wen will ich mitversichert wissen?

  • Der gesetzliche Vertreter
  • Betriebsangehörige
  • Freie Mitarbeiter
  • Subplaner (Auftragsvergabe an selbständige Büros)
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Argen) und die damit verbundenen Risiken, wie z.B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines Arge-Partners und Ansprüche gegen die Arge selbst

5. Thema: Mitversicherte Risiken

  • Stichwort Eigenschäden, ja diese können mittlerweile begrenzt mitversichert werden, z.B. an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer, im Rahmen der Berufsbildklausel, sofern Ihre Beteiligung am Unternehmen 10% nicht übersteigt oder Eigenschäden an Bauwerken, bei denen der Versicherungsnehmer als Bauherr das Bauwerk teilweise erstellt oder erstellen läßt und der Eigentumsanteil an dem Bauwerk maximal 10% oder 15% beträgt.
  • Stichwort Objekt-Haftpflicht, z.B. mit Kündigungsverzichtsklausel nach einem Versicherungsfall und Schäden an Bauwerk und Grundstück
  • Stichwort: Nachhaftung, z.B. unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der 5-jährigen Nachmeldefrist.
  • Stichwort Serienschäden: Sind diese mitversichert?
  • Stichwort Rückwärtsversicherung, z.B. eine einjährige Rückwärtsversicherung bei dem erstmaligen Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Stichwort Asbest, z.B. bis 250.000 Euro je Versicherungsfall
  • Stichwort Fehlalarm, ja, wenn Sie versehentlich einen Fehlalarm auslösen, z.B.  bis 5.000 Euro
  • Stichwort Photovoltaikanalgen,  mitversichert auf versicherten Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken
  • Stichwort Auslandsschäden, ja weltweit auf der Grundlage des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechtes
  • Stichwort Kosten: Sind Schäden aus Kostenüberschreitungen mitversichert? – Wie werden die Sowieso-Kosten behandelt, Gibt es für diese zumindest Kostenersatz für den Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche?
  • Stichwort Frist-, Terminüberschreitungen, sind Schäden dadurch bei Projetsteuerern, Projektcontrollern, Projektmanagern mitversichert?
  • Stichwort Schlüsselverlust: Werden die Ein- und Ausbaukosten bei Schlüsselverlust übernommen, die Kosten für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloß) und die Kosten bei Verlust fremder Schlüssel und Codekarten? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
  • Stichwort Dokumente Dritter. Leistet der Versicherer bei Abhandenkommen und Beschädigung? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
  • Stichwort Gerichtsverfahren und Schlichtung. Gewährt der Versicherer Rechtsschutz und Kostenübernahme bei Schlichtungsverfahren vor Architekten- und Ingenieurkammern? – Mit oder ohne die Übernahme der Rechtsanwaltskosten? Wird auch in einem Schiedsgerichtsverfahren die Streitlösungsordnung für das Bauwesen übernommen?
  • Stichwort Honorar-Rechtsschutz. Ist dieser mitversichert? wenn ja, mit welchen Einschränkungen?
  • Stichwort Spezieller-Straf-Rechtsschutz. Mitversichert? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Stichwort Ansprüche wegen Diskriminierung. In welchem Umfang bietet der Versicherer Schutz bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
  • Stichwort Arbeitsunfall. Übernimmt der Versicherer die Abwehrkosten bei Arbeitsunfällen von Betriebsangehörigen Übernimmt der Versicherer die SVT-Regressansprüche gemäß § 110 SGB VII bei Betriebsangehörigen?
  • Stichwort Umwelthaftpflicht. Welche Umwelteinwirkungen sind versichert? Auch die Umweltschadenversicherung? Welche Selbstbehalte und Einschränkungen gelten?
  • Stichwort EDV und Datenschutz. Datenschutzgesetze, Internet-Technologien, Bausoftware….Was davon ist mitversichert?
  • Stichwort Büro und Miete. Welche Bürorisiken sind mitversichert, welche Mietsachschäden sind bis zu welchen Summen versichert?
  • Stichwort Belegschafts- und Besucherhabe. In welchem Umfang ist diese mitversichert?
  • Stichwort KFZ. Ist das Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland mitversichert und/oder die Verwendung selbstfahrender, nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen (für Bohrungen etc.) ?
  • Stichwort private Haftpflichrisiken. Was bieten hier die Versicherer in welchem Umfang an?

Die Versicherer bieten alle einen Großteil der genannte Positionen mit teilweise unterschiedlichen Bedingungsformulierungen. Welche Sie brauchen, können Sie nur aus einem detaillierten Gespräch erfahren. Dafür ist das Netz nicht geeignet.

Wenn Sie ein Angebot  verbunden mit einem Gespräch wünschen, bitten wir Sie einfach den folgenden Fragebogen Angebotsanforderung-Architektenhaftpflicht ergänzt und ausgefüllt an uns zu senden.

Mit diesem und nach einem Gespräch werden wir dann gegenüber den Versicherern (Welche sind bei uns möglich?
Allianz, AXA, Ergo, Gothaer, HDI-Gerling, R+V, VHV) Ihr benötigtes Versicherungsprofil aushandeln. Standarisiert mit vorgefertigten ONLINE-Prämien  handeln wir nicht.

Warum: Ein Architekturbüro hat in seinem Berufsleben zwischen 0 – 5 Schäden. Das ist wenig.
Die Schäden sind, wenn sie eintreten oft sehr hoch, da sollte im Moment des Schadens alles bis ins Detail stimmen.
Die Arbeit am Detail ist unser Ziel.

 

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