Gruppenunfallversicherung – ein Leistungsvergleich
8.12.2011, Allgemein, RisikovorsorgeGruppenunfall-Versicherung – ein Leistungsvergleich
Neben dem Beitrag, der für eine Gruppenunfallversicherung aufzuwenden ist, sollte der Versicherungsschutz im Mittelpunkt der Entscheidung stehen. Wir empfehlen den Versicherungsschutz auf die existenziellen Risiken wie Invalidität und Unfalltod zu beschränken und für diese beiden Bereiche ausreichende Versicherungssummen zu wählen. Es werden uns immer wieder Gruppenunfallversicherungen vorgelegt, die mit Invaliditätsssummen um 50.000 Euro bzw. Höchstentschädigungen von 100.000 Euro ausgestattet sind. Dies ist ein sehr begrenzter, eher ungenügender Versicherungsschutz. Besser ist es, wenn es bereits bei durchschnittlichen Invaliditäten es zu Leistungen kommt, die eventuelle Umschulungs- und Umbaumaßnahmen finanzieren. Wir empfehlen hier mindestens das dreifache, eher das fünffache Jahresbruttogehalt.
Fazit: Bei z.B. 35% Unfallinvalidität sollte das dreifache, bei 55% auf jeden Fall das vierfache und bei 75% das fünffache Jahresbruttogehalt zur Verfügung stehen.
Hier wollen wir Ihnen aber im Detail einmal zwei Leistungskonzepte im Vergleich der Bedingungen zeigen. Entscheidend bleibt immer der Wortlaut der einzelenen Vertragsbedingungen, aber für einen guten Überblick genügt die folgende Tabelle. Im Vergleich zuerst die Interrisk mit ihrem XXL Konzept, der Versicherer, den wir stets unter leistungsorientierten Aspekten unseren Kunden anbieten. Sicherlich das aktuell wahrscheinlich umfänglichste und mit beste Bedingungswerk für Sie als Kunden. Dies können Sie auch der folgenden Tabelle von Finanztest mit Blick auf die Position “Bedingungen”entnehmen. Finanztest-Mai-2007-Ergebnisse-kompakt
Dieses stellen wir einem am Markt sehr günstigen Gruppenunfall-Konzept gegenüber. Am Ende können Sie dann für eine Hausverwaltung (8 Beschäftigte), einen Handwerkbetrieb (21 Beschäftigte), ein IT-Unternehmen (32 Beschäftigte) und eine Beratungsgesellschaft (116 Beschäftigten) die Beiträge vergleichen.
WICHTIG: Entscheidend für die Leistung ist einzig und allein der Wortlaut der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Kurzübersicht
| Leistungsbegriffe |
Interrisk XXL (B18) |
Sonderkonzept GU (08) |
| Unfallbegriff | ||
| Unfälle durch Rettung von Menschen |
Ja |
Ja |
| Unfälle zur Rettung von Tieren und Sachen |
Ja |
Nein |
| Vergiftung und Erstickung (plötzlich) durch Gase und Dämpfe |
Ja |
Ja |
| Einatmung schädlicher Stoffe auch bei Einwirkung bis zu 7 Tagen |
Ja |
Nein |
| Erfrierungen sowie Sonnenbrand oder-stich |
Ja |
Nein |
| tauchtypische Gesundheitsschäden (Tauchunfälle) |
Ja |
Ja |
| Ertrinken |
Ja |
Nein |
| Kraftanstrengungen | ||
| erhöhte Kraftanstrengungen |
Ja |
Ja |
| auch sämtliche Eigenbewegungen |
Ja |
Nein |
| Infektionskrankheiten | ||
| Mitversicherung von Infektionen aufgrund von Zeckenbissen (FSME und Borreliose) |
Ja |
Ja |
| Einschluss einer Vielzahl von Infektionskrankheiten unabhängig des Übertragungsweges |
Ja |
Nein |
| Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit |
Ja |
Nein |
| Mitwirkung von Krankheiten | ||
| Keine Kürzung des Invaliditätsgrades bei Krankheitsmitwirkung (Progressionsvorteil) |
Ja |
ab 35% Mitwirkungsanteil ja |
| Bewusstseinsstörung durch Medikamente |
Ja |
Nein |
| Bewusstseinsstörung durch Schlaganfall und Herzinfarkt |
Ja |
Nein |
| Invalidität | ||
| Die Invalidität kann bis zu 2 Jahre nach dem Unfall eintreten |
Ja |
15 Monate |
| Ärztliche Feststellung und Geltendmachung bis zu 3 Jahre nach dem Unfall |
Ja |
18 Monate |
| Unfalltod | ||
| Leistungen auch bei Unfalltod im 2. Jahr nach dem Unfall |
Ja |
– |
| Leistungen auch bei Verschollenheit |
Ja |
Ja |
| Leistungen trotzt Geistes- oder Bewusstseinsstörungen |
Ja |
Nein |
| Sonstige Leistungsverbesserungen | ||
| Beim Lenken von KFZ gilt keine Promillegrenze |
Ja |
1,5 Promille |
| Die Anzeigefrist bei Unfalltod ist gestrichen |
Ja |
Nein |
| Die Operationspflicht ist gestrichen |
Ja |
Nein |
| Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch |
Ja |
Ja |
Und jetzt die Beiträge für eine weltweite 24 Stundendeckung mit Namensnennung
Unfallinvalidität, bei 100.000 € Grundsumme, 350% Progression, 10.000 € Unfalltod
- Hausverwaltung: 8 Beschäftigte, 6 Gefahrengruppe A, 2 Gefahrengruppe B
Interrisk: 1.255,19 € im Jahr, Sonderkonzept Gruppenunfall 08: 573,10 € im Jahr
- Handwerksbetrieb*: 21 Beschäftige, 2 Gefahrengruppe A, 19 Gefahrengruppe B
Interrisk: 3.121,81 € im Jahr, Sonderkonzept Gruppenunfall 08: 1.353,96 € im Jahr
- IT-Unternehmen: 32 Beschäftigte, 32 Gefahrengruppe A
Interrisk: 4.245,92 € im Jahr, Sonderkonzept Gruppenunfall 08: 2.063,17 € im Jahr
- Beratungsgesellschaft: 116 Beschäftige, 116 Gefahrengruppe A,
Interrisk: 13.852,31 € im Jahr, Sonderkonzept Gruppenunfall 08: 6.897,86 € im Jahr
* Für Handwerksbetriebe bieten wir eigenständige Sonderkonzepte.
Zuschläge und Nachlässe:
- Zuschläge (Interrisk) für das Bedingungswerk XL 10%, für XXL 25%
- Nachlässe, für einen Vertrag ohne Namensnennung (5%), und für Ausschnittdeckungen, z.B. nur Berufsrisiko, ohne Wegerisiko zwischen Wohnung und Arbeitsplatz -45%.
Es ist ersichtlich, dass der Preis deutlich von dem Leistungsumfang im Kleingedruckten dominiert wird.
So ist für die Vorbereitung eines Vertragsabschlusses wichtig,
- in welchem zeitlichen Umgang die Mitarbeiter versichert sein sollen (von der reinen Aussendiensttätigkeit bis zu 24 Stunden weltweit)
- mit welchem finanziellen Aufwand (z.B. steuer- oder leistungsorientiert (Vertragswerk)
- mit welchen Versicherungssummen für welche Gefahren (Unfall-Invalidität, Unfall-Tod, Unfallrenten etc.)
Bei uns können bei Anfragen zu folgenden Versicherern erhalten: Allianz, Ammerländer, Alte Leipziger, AXA, Continentale, Deutsche Ärzte Versicherung, Baden-Badener, Ergo, Gothaer, Grundeigentümer Versicherung, Inter, Interrisk, Haftpflichtkasse Darmstadt, HDI-Gerling, NV Versicherung, R+V, Signal/Iduna, Swiss-Life, Volkswohlbund, VHV, Zurich