Architekten, Planer Ingenieure – Mängelansprüchebürgschaften ohne …

6.12.2011, Allgemein, Haftpflicht

Bankbürgschaft – effizient und kostengünstig – bietet die VHV ab sofort für Architekten, Fachplaner und Ingenieure an.

Voraussetzung: Es bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung bei der VHV, um auch die Übernahme von:

  • Mängelansprüchebürgschaften gemäß des § 33 HOAI für Architekten
  •  des § 42 HOAI für Fachplaner und
  • der §§ 49 und 53 HOAI für Ingenieure für die Leistungsphasen 1-8
 zu erhalten.

WICHTIG:  Die Ausreichung von Ausführungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften für die Leistungsphasen 1-8 ist nicht möglich!

Für den Bereich Objektbetreuung und Dokumentation (Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses) gemäß des § 33 HOAI für Architekten, des § 42 HOAI für Fachplaner und des § 53 HOAI für Ingenieure für die Leistungsphase 9, werden wie bisher Ausführungsbürgschaften ausgereicht.

Erforderlich für eine Angebotserstellung sind

  1. Antrag zur individuellen Kautionsversicherung
  2. Aktueller kompletter Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres (zum Verbleib, gern als PDF)
  3. Angabe der benötigten Bürgschaftsarten
  4. Angabe des benötigten Jahresbürgschaftsrahmens ca.
  5. Angabe des Höchstbetrages je einzelner Bürgschaftsart

Die Informationsbroschüre der VHV zur Kautionsversicherung für Architekten und Ingenieure

Ihre Angebotsanfrage für Mängelansprüchebürgschaften

Für ein Gespräch und Ihre Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

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