Gruppen-Unfallversicherung, eine gute freiwillige soziale Leistung
4.12.2011, Allgemein, Grundsätzliches zur Risikovorsorge, Risikovorsorgedes Arbeitgebers. Zur Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung stellt die Gruppenunfallversicherung eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer oder z.B. des Vereins für seine Mitglieder dar. Sie läßt sich wie die gesetzliche Unfallversicherung beschränken auf Arbeitsunfälle und Ünfälle auf dem direkten Weg vom oder zum Arbeitsplatz. Die Gruppenunfallversicherung kann aber auch Versicherungsschutz während der Arbeitszeit, oder der frei verfügbaren Zeit rund um die Uhr und weltweit leisten.
Im Vertrag werden alle Arbeitnehmer versichert, auch die im Unternehmen tätigen Familienangehörigen zählen dazu. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung (ab 20%), leistet, die private Unfallversicherung, wenn gewünscht, ab dem 1. Invaliditätsgrad.
Eine Kurzvergleich:
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Das leistet die gesetzliche Versicherung |
Das leistet eine übliche |
| Versicherungsschutz begrenzt auf die Zeit während der Arbeit und auf den direkten Wegen hin und zurück | das ganze Jahr über Schutz rund um die Uhr, privat und beruflich |
| Leistung nur bei Berufsunfällen in Deutschland sowie bei Dienstreisen im In- und Ausland | Wahlweise Berufsunfälle analog der gesetzl. Unfallversicherung oder weltweit gültiger Versicherungsschutz |
| Invaliditätsrente erst ab 20 % verminderter Erwerbsfähigkeit | Invaliditätsleistungen ab 1% Invaliditätsgrad, wahlweise Einmalzahlung und/oder Rentenzahlung |
| Berechnungsgrundlage für die Invaliditätsrente sind höchstens 2/3 des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes – mit Höchstgrenzen | individuelle Versicherungssumme für jede versicherte Gruppe, in Höhe der Leistung frei wählbar |
Die private Unfallversicherung bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung als Leistung primär einmalige Kapitalzahlungen an. Wahlweise können Rentenzahlungen, Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeldleistungen etc. gewählt werden. Wir empfehlen die Leistungen auf existenzielle Bereiche, wie die Invalidität und eventuell eine Todesfalleistung zu beschränken.
Die zu versichernden Personen werden in zwei Gruppen verteilt, um risikogerechte Beiträge zu bestimmen. Je nach Versicherer werden überwiegend aber alle Frauen und kaufmännisch/geistig tätigen Menschen in die Berufsgruppe A und alle handwerklich/körperlich tätigen Menschen in die Berufsgruppe B unterschieden. Hier lassen sich bei handwerklich/körperlichen Berufen oder bei seltenen Berufen wie z. B. Tänzern Versicherer finden, die hierfür besonderen Versicherungsschutz bieten.
Wie die passenden Versicherungssumme finden? – eine leistungsorientierte Vertragsgestaltung
Das ist neben der Prüfung des Bedingungswerkes die wichtigste Frage, die beantwortet werden will, denn der ausschließliche Blick auf die Höchstentschädigung, den einige Versicherer mit ihren schwachen Mehrleistungsmodellen forcieren, hilft Ihnen nur wenig. Auch weil sie sich denkbar selten verwirklichen. Wichtiger ist es da schon, dass bei durchschnittlichen Invaliditäten zu Leistungen kommt, die eventuelle Umschulungs- und Umbaumaßnahmen finanzieren. Wir empfehlen hier mindestens das dreifache, eher das fünffache Jahresbruttogehalt. Fazit: Bei z.B. 35% sollte das dreifache, bei 55% auf jeden Fall das vierfache und bei 75% das fünffache Jahresbruttogehalt zur Verfügung stehen.
Wie ist der passende Beitrag zu finden? – eine beitragsorientierte Vertragsgestaltung
Für viele Kunden bildet die günstige Beitragsfindung, dass entscheidende Kriterium. Das ist unseres Erachtens richtig, soweit sich auch ein qualitativ sehr gutes Bedingungswerk dahinter präsentiert, welches im Leistungsfall dem verunfallten Arbeitnehmer auch von Vorteil ist. Denn, wie wir es nennen, Dauerspendenverhältnisse an Versicherer braucht kein Kunde.
Zwei Vertragsvarianten sind möglich:
- Variante 1: Der Arbeitgeber behält sich die Geltendmachung der Ansprüche an den Versicherer vor (heißt nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer, dass Geld nicht bekommt!). (“Für eigene Rechnung”)
- Variante 2: Der Arbeitnehmer erhält einen Direktanspruch auf die Leistung aus dem Versicherungsvertrag. (“Für fremde Rechnung”)
Innerhalb dieser Vertragsvarianten wählen Sie, ob Sie einen Vertrag mit Namensnennung wählen, oder das vereinfachte Meldeverfahren ohne Namensnennung bevorzugen. Hier sind neue Mitarbeiter automatisch versichert.
Generell kann die Beitragszahlung der Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgabe verbucht werden.