VHV – Architekten Berufshaftpflicht – Bürgschaften – Spezial-RS

3.12.2011, Allgemein, Haftpflicht, Kaution / Kredit

Die Versicherungsangebote für Architekten gehen zunehmend in zwei Richtungen.

1. Einzelne Haftpflichtversicherer bieten den Versicherungsmaklern immer weitreichende Bedingungskonzepte. Hier muß geprüft werden welche Bedingungen Sie für Ihre Tätigkeit tatsächlich benötigen. Zum Beispiel eine Nachhaftung von 30 Jahren oder eine unbegrenzte zeitliche Nachhaftung. Vor 15 Jahren waren wir in den Verträgen noch bei 5 Jahren.
2. Die VHV geht den Weg einerseits sehr umfänglichen Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung zu bieten aber gleichzeitig dem Architekten auch in anderen Bereichen mit anderen Versicherungslösungen einen tatsächlichen Mehrwert zu ermöglichen. Dazu zählen:

  • Bürgschaftsversicherung für Mängelansprüchebürgschaften
  • Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz
  • Versicherungsschutz für Frankreich. Die besonderen Regelungen bei unserem Nachbarn verlangen den Abschluss der R.C. Décennale und der Berufshaftpflichtversicherung R.C. Professionnelle, um die rechtliche Grundlage für Ausschreibungen in Frankreich als Wettbewerbsvorteil nutzen zu können. Dies bietet die VHV.
  • Sondertarife in der KFZ Versicherung für Architekten

Das Preisniveau ist in allen Produktgruppen sehr günstig. Aber es gibt in der Berufshaftpflichtversicherung vereinzelt Anbieter die günstiger anbieten. Die Zurich, die sehr lange preisorientiert anbot, kündigt nun den gesamten Kundenbestand und bietet teilweise den Kunden neue Prämien an, die, wie wir sehen können, über den VHV Prämien liegen.
Im Bürgschaftsbereich hat die VHV fast ein Alleinstellungsmerkmal.
Hier bietet sie den Architekten und Ingenieur, die bei der VHV auch eine Berufshaftpflichtversicherung haben,  gemäß den üblichen Anforderungen aus öffentlichen und privaten Ausschreibungen, die häufig zur Auftragsvergabe verlangten Ausführungsbürgschaften (§ 15 LP 9 HOAI) und Mängelansprüchebürgschaften (§ 15 LP 1-8 HOAI) an.
Dies für die Objektplanung, wie für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.
Die Kreditlinie Ihres Architektenbüros wird bei der Bank nicht durch die Kaution beeinflusst.

Der Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz, als Baustein eines umfänglichen Rechtsschutzangebotes bietet im Rahmen der Rechtsschutzbedingungen die Kostenübernahme für Honorarklagen gegen zahlungsunwillige, oder -unfähige Auftraggeber. Voraussetzung hierfür ist, dass kein behaupteter Haftpflichtanspruch zugrunde liegt.

Architekten erhalten bei der VHV ein sehr gutes Gesamtkonzept, wenn dieses Ihren Erfordernissen bzw. Ihren Wünschen entspricht, sollte ein Angebot dieses Versicherers immer geprüft werden. Wir erhalten bei diesem Versicherer Sonderkonditionen.

Schauen Sie erst einmal in die Produktübersicht zur Berufshaftpflicht-Architekten-VHV-ARCHIPROTECT, dann haben Sie eine gute Grundlage für ein Gespräch zur Angebotseinholung.

Generell stehen für die Berufshaftpflicht der Architekten bei uns folgende Versicherer zur Auswahl: Allianz, AXA, HDI-Gerling, Gothaer, R+V,VHV, Zurich.

 

Ein Kommentar zu “VHV – Architekten Berufshaftpflicht – Bürgschaften – Spezial-RS”

  1. Jasper sagt:

    Aufschlussreicher Beitrag. Schadet wohl nicht, sich damit genauer auseinander zusetzen. Werde bestimmt auch die nächsten Artikel verfolgen.

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