Wie funktioniert die Basis Rente
27.11.2011, Allgemein, Altersvorsorge, Grundsätzliches zur Altersvorsorgekurz und knapp – Warum Altersvorsorge? – Wie funktioniert die Basisrente
Weil die gesetzliche Rente weiter sinken wird und die Leistungen von Versorgungswerken begrenzt sind.
In der Deutschen Rentenversicherung sorgen weniger Beitragszahler und die gleichzeitig steigende Anzahl von Rentenempfängern für diese Situation in der gesetzlichen Rente.
Ein zentraler Aspekt ist die höhere Lebenserwartung der Menschen, was bedeutet, dass die Renten im Durchschnitt länger bezahlt werden müssen. In Zukunft wird die gesetzliche Rente deshalb nur noch eine Grundversorgung darstellen.
Auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben Vorsorgelücken. Zusätzliche Vorsorge ist nötig.
Jeder selbst wird dadurch in die Situation gebracht für ein ausreichendes Einkommen im Alter selbst durch sparen zu sorgen. Der Staat hilft dabei auch steuerlich, z.B. mit einer Basis Rente
Wie funktioniert die Basis-Rente (Rürup Rente)?
Die Basis-Rente ist eine steuerlich geförderte Rentenversicherung und lehnt sich in dem Sinne an die gesetzliche Rentenversicherung an, dass sie eine lebenslang garantierte Rente zahlt. Es gibt für den Kunden keine Zugriffsmöglichkeit auf das eingezahlte Kapital.
Bei Tod können Sie sich über die Bausteine Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr zusätzlich absichern, bei der die vereinbarten Todesfallleistungen für eine lebenslange Rente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder verwendet werden. Des Weiteren kann eine Witwen- bzw. Witwerrente für den Ehepartner vereinbart werden.
Der besondere Vorteil der Basis-Rente besteht darin, dass Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen senken. Die Basis-Rente ist dann besonders empfehlenswert, wenn eine zusätzliche garantierte Rente gewünscht wird und wenn die Beiträge dazu steuerlich geltend gemacht werden können.
Wie kann ich die Steuervorteile nutzen?
Die in 2011 gezahlten Beiträge sind zu 72 % im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar und senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch sparen Sie Steuern. Mit diesem Vorteil finanziert sich ein Teil Ihrer Einzahlung allein durch Steuerersparnis. Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie netto für Ihre Basis-Rente aufbringen.
Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20.000 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 40.000 Euro. Diese Höchstbeträge umfassen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken. Der steuerliche Förderanteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass in 2011 bereits 72 % der Beiträge steuermindernd angerechnet werden können. Ab 2025 kann der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. Beispiel-Basisrente-Selbstständige-ledig-2011 und Beispiel-Basis-Rente-Arbeitnehmer-verheiratet-2011
Vor allem Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rente versichert sind, können aufgrund des großen steuerlichen Rahmens von der Basis-Rente profitieren.
Was für Varianten kann ich wählen?
- eine klassische Rentenversicherung
- eine indexorientierte Rentenversicherung
- einige fondsgebundene Rentenversicherungen
Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer aus?
Zinsen und Dividenden sind seit 2009 mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei der Basis-Rentenversicherung fallen auch Zinsen an, die aber von der Abgeltungsteuer nicht betroffen sind. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei.
Wie arbeitet mein Geld in der Basis-Rente?
Die Basis-Rente als aufgeschobene Rentenversicherung setzt sich aus 2 Zeitabschnitten (Phasen) zusammen:
- Ansparphase
In der Ansparphase wird ein Rentenanspruch aufgebaut, der mit garantiert 2,25 % (Verträge mit Abschluss in 2011) verzinst wird. Dieser Anspruch wächst zusätzlich um die von dem Versicherer erzielten Überschüsse. Die derzeitige Gesamtverzinsung der Sparanteile inl. Überschusszuweisungen beträgt z.B. bei der EUROPA für 2011 4,5 % in 2011 (Garantiezins von 2,25 % + Überschüsse von 2,25 %). Sie bezieht sich auf das Ansparguthaben (Deckungskapital). Nach Ablauf steht der angesparte Rentenanspruch zur Auszahlung als lebenslange Monats-Rente zur Verfügung. Eine einmalige Abfindung oder z.B. eine Abtretung ist nicht möglich. - Rentenphase
Beim vereinbarten Termin endet die Ansparphase, z.B. gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente, frühestens beim Erreichen des 60. Geburtstages.
Ab diesem Zeitpunkt wird aus der zur Verfügung stehenden Summe eine lebenslange Rente gezahlt, die auch in der Höhe garantiert ist. Da auch in der Rentenphase aus dem jeweils verbliebenen Anspruch Überschüsse erwirtschaftet werden, kann sich Ihre Rente jährlich erhöhen. Diese Rente ist steuerpflichtig. Basis-Rente-Besteuerung
Wie können Partner und Familie abgesichert werden?
Mit Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr erreichen Sie, dass bei Tod vor Rentenbeginn die Rückerstattung aller Beiträge (ohne BUZ-Beiträge) in Form einer lebenslangen Rente an den Ehepartner erfolgt. Ist kein hinterbliebener Ehepartner vorhanden, wird das Kapital auch für eine bis zum 25. Lebensjahr befristete Zeitrente an die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt.
Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Kapitalrückgewähr, erhält Ihr Ehepartner bei Tod nach Rentenbeginn eine lebenslange Rente, für die das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten verwendet wird. Ist kein hinterbliebener Ehepartner vorhanden, wird das Kapital auch für eine bis zum 25. Lebensjahr befristete Zeitrente an die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt.
Mit einer Lebenspartner-Rente, die Sie zusätzlich abschließen können, schützen Sie Ihren Ehepartner im Todesfall mit einer garantierten, monatlichen und lebenslangen Hinterbliebenenrente ab.
Wie kann der Rentenbeginn flexibel festgelegt werden?
Ab dem Alter von 60 Jahren, frühestens aber 5 Jahre nach Vertragsbeginn, beginnt die so genannten Abrufphase. Hier können Sie flexibel über den Rentenbeginn entscheiden.
Wie kann die Rentenhöhe dynamisch angepasst werden?
Mit dem Baustein “Dynamik” eröffnen Sie sich das Recht zur jährlichen Anpassung. Entscheiden Sie dann jedes Jahr neu, ob Sie Ihren Beitrag und damit auch Ihre Rente an gestiegene Einkommensverhältnisse anpassen wollen. So stellen Sie sicher, dass Sie später eine Rente erhalten, die Ihrem Lebensstandard entspricht.
So funktioniert die dynamische Anpassung der Versicherungsleistung:
- Wahlweise Erhöhung des Beitrags um einen festgelegten Prozentsatz zwischen (Möglichkeiten je nach Versicherer unterschiedlich, zwischen 2 und 10 % oder Anlehnung an den Höchstbeitrag in der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Die Dynamik kann jederzeit ausgeschlossen werden. Sie sind nicht verpflichtet, alle Anpassungen vorzunehmen.
- Sie können einzelne Erhöhungen auslassen. Bis zu 2 Anpassungen in Folge können ausgesetzt werden, ohne dass das Anpassungsrecht erlischt.
Besteht die Möglichkeit einmalige Sonderzahlungen zu leisten?
Sie können z.B. bis zu 5 Jahre vor Rentenbeginn zu einem bestehenden Vertrag bis zu 2-mal jährlich eine Sonderzahlung von jeweils mindestens 500 Euro (EUROPA) bis zu einer Höhe des maximal steuerlich abzuziehenden Höchstbetrages leisten. Damit erhöhen Sie Ihre Altersversorgung ganz flexibel, so wie es Ihrer Situation entspricht. Aber Achtung: Einige Versicherer haben eigene Annahmerichtlinien, die z. B. bei ausschließlichen Einmalzahlungen, also Verträgen ohne eine kontinuierliche Sparrate NICHT den Garantiezins + Überschüsse gewähren sondern nur einen Trachenzins, der zumeist ca. 1 – 1.25% unter der Jahresdeklaration des Versicherer liegt. Dienen soll dies als Schutz der Überschüsse vor Anlegern, die Millionenbeträge als Jahresverträge abschließen wollen. Hier hilft dann zumeist der Abschluß eines kleinen Sparvertrages um die vorgeschriebene Mindestrente zu erreichen. In diesen laufenden Vertrag können dann zusätzliche Einmalzahlungen erfolgen.
Kann ich auch sofort mit der Rente beginnen?
Ja, in der sofort beginnenden Rentenversicherung tritt an die Stelle der Ansparphase ein Einmalbetrag. Diese Anlageform ist ideal für ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Um eine lebenslange Rente zu erhalten, zahlen Sie einmalig einen Betrag ein.
Auch bei der sofort beginnenden Rente können Sie eine Lebenspartnerrente oder Kapitalrückgewähr vereinbaren.
Für Einmalbeiträge gelten die gleiche Steuervorteile wie bei laufender Zahlung.
Wie kann die Basis-Rente bei Berufsunfähigkeit abgesichert werden?
Bei Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutz wird im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für die abgeschlossene Rentenversicherung übernommen (sehr empfehlenswert außer bei Einmalzahlungen). Damit ist die Auszahlung Ihrer Altersrente in voller Höhe abgesichert. Darüber kann bei allen Versicherern auch eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente vereinbart werden. Ich empfehle dies vom Sparvertrag immer zu trennen.
Wann ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen bzw. eine ärztliche Untersuchgung erforderlich?
Nur bei Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutz und einer Lebenspartnerrente sind Angaben zur Gesundheit zu machen. Eine medizinische Prüfung ist erst ab bestimmten Rentenhöhen (je nach Versicherer ab 24.000 oder 36.000 Euro Jahresrente) erforderlich
Was passiert bei Vertragskündigung, Arbeitslosigkeit oder Einstellung der Beitragszahlung?
Bei Einstellung der Beitragszahlung oder Kündigung ergibt sich eine verminderte Rente. Auch bei Arbeitslosigkeit bleibt der erworbene Rentenanspruch unangetastet.
Was für Zugriffsrechte Dritter gibt es im Falle von Pfändung, Insolvenz, Hartz IV?
Wir zeigen es Ihnen an der folgenden Grafik: Basisrente-Zugriff-Dritter