Gewerbliche Gebäudeversicherung – die elektrischen Anlagen geprüft?
20.11.2011, SachZur Prüfung und Übernahme der Verträge von zwei neuen industriellen Kundenverbindungen hatten wir im September 2009 in der Stadt der Fugger Familie, in Düsseldorf und im November 2011 im nördlichen Brandenburg auch die gewerblichen Gebäudeversicherungen zu prüfen. Die Gebäude haben eine Versicherungssumme von 4 – 40 Mio. bzw. 12,6 Mio. Euro (Neuwert).
Der Bedingungsprüfung folgte die Klauselprüfung.
In gewerblichen Gebäudeversicherungsverträgen bestimmter Risiken oder mit einer Versicherungssumme, die je nach Versicherer über 2,5. Mio. bzw. über 10 Mio. Euro liegt, fordern die Versicherer in unterschiedlichen Varianten die Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß der Klausel 3602 des Verbandes der Schadenversicherer (VdS).
Ein beispielhafter Textauszug aus den Versicherungsbedingungen:
“…Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich, und zwar möglichst innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Versicherungsjahres, auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS-Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis ist eine Frist zu setzen, innerhalb der die Mängel zu beseitigen und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen) sowie von den dem Vertrag zugrunde liegenden Sicherheitsvorschriften abzustellen sind.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgemäß zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen….”
Als Ergebnis der Prüfung erhält der Versicherungsnehmer vom Prüfer den Befundschein.
VDS Muster Befundschein Prüfung zur Klausel 3602
Beide Kunden hatten von ihren Vermittlern (Betreuer wollen wir das lieber nicht nennen) davon noch nie etwas gehört.
In einem Schadenfall, der sich aufgrund einer Ursache in den elektrischen Anlagen ergeben hätte, würde der Versicherer sich mindestens auf den Tatbestand “der groben Fahrlässigkeit“, wenn nicht eines “bedingt in Kauf genommen haben” zurück ziehen.
Die Konsequenzen für den Kunden: Keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, oder eine nur sehr eingeschränkte Leistung.
Lassen Sie die elektrischen Anlagen in ihren gewerblichen Gebäuden regelmäßig prüfen?
Hat der Betreuer Ihrer Versicherungsverträge Sie darauf aufmerksam gemacht?
Wenn nein, dann rufen Sie lieber gleich bei uns an, denn die Verträge sind dann, vorsichtig ausgedrückt, sicher grundlegend mit Blick auf die Bedingungen und die Versicherungsprämien überarbeitungsbedürftig.
Muss man diese selbst prüfen lassen?
ja, wer sollte sonst die Prüfung in Auftrag geben? Dies geht bei Sachverständigen, TÜV, Dekra etc.