Informations- und Beratungspflichten des AG zur BAV

19.11.2011, Altersvorsorge, Grundsätzliches zur Altersvorsorge

Nach unserer Erfahrung stellt die betriebliche Altersvorsorge mit ihren umfassenden gesetzlichen Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Abteilung dafür bereitstellen können, eine große Herausforderung dar. Die scheinbare Komplexität führt manchmal dazu, dass die Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten nach der bestehenden und/oder beabsichtigten betrieblichen Altersvorsorge nicht genügen.

Vier Themenkomplexe umfassen die Fragestellungen  der betriebliche Altersvorsorge:

  • arbeitsrechtliche
  • wirtschaftliche
  • steuerliche
  • versicherungstechnische
Zwei Wege etablieren sich zunehmend für die Arbeitgeber.
  1. Die neutrale Informationsbereitstellung zur bestehenden oder beabsichtigten Altersversorgung im Betrieb
  2. Die Abgabe einer bestimmten Empfehlung für eine betriebliche Altersversorgung durch den AG oder durch externe Berater.

Wir empfehlen den 1. Weg und richten mit Blick auf die Unternehmensstruktur zwei passende Rahmenverträge mit Rabattkonditionen zumeist für 1-2 Durchführungswege im Betrieb ein (keine Kosten). So haben die Arbeitnehmer eine qualitativ sehr gute Auswahl, denn unsere Auswahl wird hinsichtlich ihrer Qualität detailliert belegt.  Über alle Durchführungswege und diese Möglichkeiten informieren wir, wenn vom Arbeitgeber gewünscht,  einmal jährlich die Arbeitnehmer in einem Vortrag. Grundlegende Informationen und Angebotsvarianten stellen wir den Unternehmen für die Arbeitnehmer schriftlich bzw. elektronisch für ihr Intranet zur Verfügung. Eine telefonische Servicenummer steht den Mitarbeitern zur Verfügung. Wir empfehlen, die Installation unserer Rahmenverträge als Angebote für die Arbeitnehmer zu belassen, ihnen keinen ausschließlichen Charakter zu geben.  Denn somit vermeiden Sie als Arbeitgeber die Abgabe einer Empfehlung. Wichtig: Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen hat der Arbeitgeber eine Reihe von (haftungsrelevanten) Informationspflichten. Wenn Sie mit uns den Weg zur Lösung gehen wollen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

 

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