Rechtsschutz – Folgeereignistheorie muß es sein!
18.11.2011, RechtschutzImmer noch bieten einige Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen NICHT die Folgeereignistheorie an?
Der Hintergrund dieser Frage zielt auf das Thema ab, wann ein versicherter Rechtsschutzfall seinen Anfang hat.
Ein Beispiel: Ein Patient bekommt 2009 von seinem Hausarzt ein Medikament verordnet. 2010 schließt er einen Rechtsschutzvertrag. 2011 erkrankt er, weil sich herausstellt, dass der Hausarzt bei der Verschreibung des Arzneimittels Fehler gemacht hat. Wenn dem Rechtsschutzvertrag die Folgeereignistheorie zugrunde liegt, ist er versichert, da der Zeitpunkt des Folgeereignisses im Zeitraum des abgeschlossenen Versicherungsvertrages liegt. Bei uns kommen NUR Angebote auf den Tisch, die die Folgeereignistheorie in den Bedingungen fest geschrieben haben.